Wird ein Gebäude verkauft, neu vermietet oder nach §48 GEG umfassend saniert, ist ein Energieausweis auszustellen. Und auch bei jedem Neubau ist nach Fertigstellung ein Ausweis auszuhändigen. Als Nachweisberechtigter für Wärmeschutz bin ich bei der Registrierstelle des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt) angemeldet.
Ich stelle für Sie Energiebedarfsausweise sowohl für Wohngebäude als auch für Nichtwohngebäude aus.
Durch meine umfangreichen Weiterbildungen (Passivhaus-Bau-Team, Sachverständiger für Bauwerkserhaltung und Fachplaner Energieeffizienz) kann mein Büro den Bestand sachgerecht beurteilen und gegebenenfalls sinnvolle Sanierungsmaßnahmen empfehlen.